Liebe Tennisfreunde, liebe Vereinsmitglieder,

mit dem anstehenden Start der "Übergangs-Medenrunde" wollen wir alle Gäste des TC Gensingen auf die geltenden Regelungen für den Aufenthalt auf der Anlage des TC Gensingen aufmerksam machen und darum bitten diese einzuhalten. 

Bei Fragen oder Anmerkungen nehmt gerne Kontakt mit uns auf unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Sportliche Grüße
Der Vostand


(Aktuelle) Regelungen in der Coronakrise TC Gensingen außerhalb des Medenspielbetriebs (Stand 15.06.2020)

In Umsetzung der 9. CoBeLVO vom 04.06.2020 gelten für die Nutzung unserer Tennisanlage folgende Handlungsempfehlungen und Anweisungen:

1. 

Bei Krankheitssymptomen wie Fieber und Husten darf die Tennisanlage nicht betreten werden.

2. 

Auf der gesamten Anlage gilt das Abstandsgebot entsprechend der 9. CoBeLVO vom 04.06.2020

a. Auf Handschlag und Handshake muss verzichtet werden.

3. 

Alle Spieler bringen ein eigenes Handtuch zum Schweiß abwischen und als Unterlage zum Sitzen auf der Spielerbank mit.

4. 

Kontakte außerhalb der Spiel- und Trainingszeiten sind auf ein Minimum zu reduzieren.

6.

Der Schankraum bleibt geschlossen. 

7. 

Die Nutzung der Dusch- und Umkleidemöglichkeiten bleibt untersagt. Die Toilette darf nur von einer Person betreten werden. Papierhandtücher stehen zur Verfügung.

8. 

Der Verkauf von Getränken erfolgt ausschließlich über den Kühlschrank im hinteren Bereich des Clubheims. Es werden nur Getränke aus der Flasche verkauft und verzehrt. Nach dem Öffnen des Kühlschranks ist der Griff zu desinfizieren

 

Regelungen an Medenspieltagen

1.

Das Clubheim und die Theke werden geöffnet.

a. Das festgelegte Einbahnstraßensystem zum Betreten und Verlassen des Clubheims ist zu beachten.

b. Im Clubhaus dürfen max. 2 Personen an einem Tisch sitzen.

c. Beim Betreten des Clubhauses ist eine Mund-Nase Maske zu tragen

2. 

Alle Personen die an den Spieltagen auf der Anlage sind, müssen sich registrieren (Name, Anschrift, Telefonnummer). Die Daten werden nach 3 Wochen vernichtet.

3.

Regelungen für den Thekendienst:

a. Beim Bedienen ist eine Mund Nase Maske zu tragen

b. Gläser dürfen ausschließlich mit der Spülmaschine gereinigt werden.

4.

Die Toiletten und Umkleidekabinen sind unter Einhaltung der Abstands- und Hygienevorschriften nur einzeln zu benutzen.

 

Bei Verstößen gegen diese Regelungen und gegen die Regelungen der Landesregierung und der Hygienevorschriften ist das Vereinsmitglied eigenverantwortlich und damit gegen die Behörden haftbar.